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Zweckverband für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung
Rosenheim

Zweckverband für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung
Rosenheim

  • ZRF Rosenheim

Über uns

Der Zweck­ver­band für Rettungs­dienst und Feuer­wehr­alar­mie­rung (ZRF) Rosenheim ist ein Zusam­men­schluss der Stadt Rosenheim und der Land­krei­se Rosenheim und Miesbach. 

Das Einzugsgebiet hat die Größe von 2336 qkm und ist fast so groß wie das Saarland, mit ca. 410.000 Einwohnern.

Die Alar­mie­rung und Einsatzlenkung des öffent­lich-recht­li­chen Rettungs­diens­tes sowie die Alarmierung und Einsatzbegleitung der Feuerwehren wird über die Inte­grier­te Leit­stel­le Rosenheim abge­wi­ckelt. Diese errei­chen Sie in Notfäl­len unter der Tele­fon­num­mer 112.

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung legt die notwendige Versorgungsstruktur für die Sicherstellung des Rettungsdienstes fest, soweit nicht das bayerische Innenministerium als oberste Rettungsdienstbehörde zuständig ist. Der ZRF kümmert sich also um die Vorhaltung von Rettungswachen, Stellplätzen, Notarztstandorten, Standorten des Wasserrettungsdienstes oder des Berg- und Höhlenrettungsdienstes. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns stellt der ZRF die Mitwirkung von Ärzten im bodengebundenen Notarztdienst sicher.

Darüber hinaus ist der ZRF verantwortlich für die Einrichtung einer Integrierten Leitstelle (ILS) mit den Hauptaufgaben Notrufannahme und Disposition für Rettungsdienst und Feuerwehr. Betreiber der ILS Rosenheim ist die Stadt Rosenheim mit ihrer Feuerwehr.

Die Bestellung der Führungskräfte bei Großschadensereignisse, zum Beispiel von Leitenden Notärzten und Organisatorischen Leitern, fällt ebenso in den weiten Aufgabenbereich wie die Alarmierungsplanung im Rettungsdienst. Schließlich gilt es, eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der benötigten Einsatzkräfte und -mittel zu gewährleisten.

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Am ZRF Rosenheim ist auch der lokale Ärztliche Leiter Rettungsdienst beschäftigt. Dieser ist für die Qualitätssicherung des Rettungsdienstes und für ein möglichst reibungsloses Zusammenarbeiten aller beteiligten Organisationen, Behörden und Kliniken zuständig.

Beschließendes Gremium ist die Verbandsversammlung. Diese besteht aus Verbandsvorsitzenden und weiteren Verbandsräten aus den beteiligten Gebietskörperschaften. Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen und beschließt unter anderem die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes und entscheidet über den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle.