Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Rosenheim ist ein Zusammenschluss der Stadt Rosenheim und der Landkreise Rosenheim und Miesbach.
Die Gemeinden haben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Pflichtaufgabe, im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (=abwehrender Brandschutz). Außerdem muss für ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse gesorgt werden (=technischer Hilfsdienst).
Dazu müssen sie Feuerwehren im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeiten aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Die Zuständigkeit der Landkreise betrifft die Beschaffung und der Unterhalt überörtlich erforderliche Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen.
Die Feuerwehren sind darüber hinaus verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder auf Grund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache rechtzeitig angefordert wird.
Der ZRF ist in diesem Zusammenhang für die Alarmierung der Feuerwehren zuständig. Diese wird durch die Integrierte Leitstelle Rosenheim durchgeführt. Dort werden unter anderem die Notrufe entgegengenommen und entsprechende Einsatzmittel alarmiert.
Weitere Informationen zu den Feuerwehren in unserem Rettungsdienstbereich finden Sie hier:
Kreisfeuerwehrverband Miesbach